Electronic Arts darf weiterhin Werbung für das Spiel "FIFA Fußball WM 2002" schalten, allerdings das Produkt selbst nicht mehr verkaufen. Das entschied das OLG Hamburg im Fall Oliver Kahn gegen Electronic Arts.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat Spielepublisher Electronic Arts untersagt, den Spieletitel "FIFA Fußball Weltmeisterschaft 2002" weiterhin mit der bildlichen Darstellung und Namensnennung von Oliver Kahn zu vertreiben. Damit entschied das Gericht für den Torhüter des FC Bayern München und der Deutschen Fußballnationalmannschaft. Das Spiel verletze den Kläger sowohl in seinem Recht am eigenen Bild als auch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hieß es in der Begründung. Eine Verwendung zu kommerziellen Zwecken müsse Oliver Kahn ohne seine Einwilligung nicht hinnehmen, und zwar auch dann nicht, wenn man ihn als absolute Person der Zeitgeschichte ansehe. Es spiele darüber hinaus keine Rolle, welche persönlichkeitsrelevanten Befugnisse Kahn möglicherweise auf den FC Bayern, die Bundesliga oder die Nationalmannschaft übertragen habe. Zugleich erlaubte das OLG Hamburg allerdings weiterhin die Ausstrahlung von Werbespots zum Spiel. Oliver Kahn sei im TV-Spot nicht erkennbar, denn: "Nicht jeder blonde Torwart ist Oliver Kahn", so das Gericht.

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