Um beim wuchernden Handel via Internet den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, beschloss die Europäische Kommission umfangreiche Richtlinien. Herzstück ist das so genannte "Herkunftsprinzip", nach dem für Onlinehändler die Gesetze des Landes gelten, in dem die Firma ihren Sitz hat. Die Regel kann zum Sargnagel für das deutsche Rabattgesetz werden.

Für den Schnäppchenjäger ist das Internet ein wahres Paradies. Sonderangebote, Lifetimegarantien, zahllose Extras wie Beigaben oder Webmiles - mit immer neuen Aktionen buhlen die europäischen Onlinehändler um die Gunst der Konsumenten. Die deutschen Anbieter mischen fleißig mit, denn bisher war der virtuelle Handel eine rechtliche Grauzone. So können bei Priceline oder Letsbuyit.com die Konsumenten einen Preis festlegen und einen Anbieter suchen, der ihn akzeptiert. Bei Ricardo werden Artikel teilweise weit unter Wert versteigert. Wenn aber Mitte 2001 die EU-Richtlinie in Kraft tritt, nach deren Bestimmungen der Firmensitz über das gültige Recht entscheidet, geraten die Deutschen unter Druck. Denn in der Bundesrepublik gilt nach wie vor das Rabattgesetz von 1933, das Rabatte nur in einer Höhe von drei Prozent des Kaufpreises gestattet. Attraktive Beigaben sind schon seit 1932 verboten.

Die Folge: Während den ausländischen Konkurrenten bei der Jagd nach Kunden weiterhin alle Möglichkeiten offen stehen, stecken die deutschen Onlinehändler im gleichen Korsett antiquierter Regularien wie ihre Kollegen aus der "realen Welt". Als einziger Ausweg aus dieser Wettbewerbsfalle bliebe nur die Flucht in die Nachbarländer, die mit Ausnahme Luxemburgs kein Rabattgesetz kennen. Unter diesen Bedingungen sind die alten Normen wohl kaum zu halten. Zumal die Praxis in der Vergangenheit sowieso eigene Regeln formte. Großhändler konnten beim Masseneinkauf so große Preisvorteile erzielen, dass sie ihre Konkurrenten auch ohne Verletzung der Drei-Prozent-Vorgabe unterbieten konnten. Mit Jubiläumsaktionen, Geschäftsaufgaben oder Resteverkäufen wurde die Preisspirale weiter nach unten gedreht. In der Autobranche werden Neuwagen durch Tageszulassungen zu Gebrauchten umfunktioniert und so Rabatte bis zu 20 Prozent gewährt. Und wie lässt sich der Gratiskaffee im Laden oder ein Service wie Lieferung frei Haus erfassen? Der Fantasie beim Kundenfang sind keine Grenzen gesetzt: Das Start-Up-Unternehmen Payback hat eine Karte herausgegeben, auf der ein Kunde bei mehreren Einzelhändlern und Firmen wie DEA, Real oder Europcar beim Einkauf Punkte sammeln kann. Ähnlich wie bei den früheren Rabattmarken kann er damit später Preisnachlässe erzielen. Payback wiederum erhält genaue Daten über das Verhalten des Konsumenten und kann ihn über spezielle Angebote informieren. Auch der TV-Sender SAT 1 kooperiert mit Payback.

Bei der richtigen Antwort per Telefon auf Fragen nach dem SAT-1-Programm werden dem aufmerksamen Zuschauer ab Herbst Punkte auf dessen Karte gutgeschrieben, die er später gegen bares Geld eintauschen kann. Anderen innovativen Ideen aber steht nach wie vor das Rabattgesetz im Wege. Die Deutsche Lufthansa musste sich für ihr Miles & More-Programm erst eine Ausnahmegenehmigung erkämpfen. Dem US-Versand Land's End wurde seine unbegrenzte Rücknahmega-rantie vom Landgericht Saarbrücken untersagt. Die Mettlacher haben inzwischen Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Nach Bekanntwerden der EU-Beschlüsse wagte als erstes Bundeswirtschaftsminister Werner Müller einen Vorstoß für eine Neuregelung der Rabattgesetze. In einem ZDF-Interview plädierte er für die völlige Abschaffung: "Die deutschen Unternehmen brauchen auf den Märkten der Zukunft Chancengleichheit mit ihren internationalen Wettbewerbern."

Unterstützung erhielt Müller vom Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungswarenhäuser (BFS), der das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung als "völlig überflüssige Regulierungen" bezeichnete, die den Handel in seiner Wettbewerbs- und Innovationstätigkeit behinderten. Gegen eine ersatzlose Streichung sprach sich dagegen der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) aus. Dessen Hauptgeschäftsführer Holger Wenzel befürchtet, dass die Einkaufsvorteile des Großhandels den Mittelstand gefährden würden. "Für die mittelständischen Händler würden sich deutliche Nachteile ergeben. Dem muss die Bundesregierung bei einer möglichen Neuregelung unbedingt Rechnung tragen."

Für die großen Ketten dagegen würden sich zahlreiche Möglichkeiten eröffnen. Die Parfümeriekette Douglas hat schon errechnet, dass Besitzer ihrer Kundenkarte im Durchschnitt doppelt so viel in ihren Filialen lassen wie die übrigen Käufer. Da würde sich für die stärkere Kundenbindung auch ein höherer Rabatt lohnen. Die Bertelsmann-Tochter Avarto, die vom Call-Center bis zum Druck von Leaflets für andere Unternehmen den Kundenkontakt organisiert, könnte für ihre Kunden umfangreiche Sonderpreisaktionen, Treueprogramme und andere Spezialangebote entwickeln. Auch der US-Konkurrent hat schon Pläne für maßgeschneiderte Direktmarketingprogramme in der Schublade. Und auch der Einzelhandel könnte als Nischenanbieter stärker vom Fall des Rabattgesetzes profitieren, als der HDE glauben machen will. In Bonn haben sich Mitte Mai bereits 19 Einzelhändler zur "Initiative Mehr Bonus für Kunden" zusammengeschlossen, um für die Abschaffung der alten Regeln zu kämpfen.

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