Reaktionen auf Rabattgesetz -Pläne der Bundesregierung
Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung werden ersatzlos abgeschafft. Darauf haben sich Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin geeinigt. Die Minister wollen dem Bundeskabinett noch im Dezember einen gemeinsamen Entwurf vorlegen.
Änderungen der Beschlussvorlage sind nicht zu erwarten. Der Bundestag wird der Streichung dem Einvernehmen nach mit der Mehrheit der Regierungskoalition zustimmen. Die Bundesländer, von denen sich einige gegen die Streichung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung gewehrt hatten, sind machtlos, weil der Gesetzentwurf nicht zustimmungspflichtig ist. Die Neuregelung könnte demnach bereits Mitte 2001 in Kraft treten. Das Rabattgesetz aus dem Jahre 1933 verbietet es deutschen Händlern, Verbrauchern auf Waren in handelsüblichen Mengen Preisnachlässe von mehr als drei Prozent zu gewähren. Nach der Zugabeverordnung, die seit 1932 gilt, dürfen Zugaben oder Werbegeschenke nur geringen Wert haben. In den anderen EU-Staaten gibt es keine vergleichbaren Regelungen, deshalb sieht man im Wirtschaftsministerium deutsche Einzelhändler benachteiligt. Die Diskussion um das Rabattgesetz und seine Zukunft entzündete sich auch am Thema E-Commerce. Denn nach einer in diesem Jahr verabschiedeten EU-Richtlinie zum elektronischen Geschäftsverkehr, die in den EU-Staaten bis 2002 umgesetzt werden muss, gilt im E-Commerce künftig das Herkunftslandprinzip. Das bedeutet, Anbieter aus anderen Staaten unterliegen dann nicht mehr den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik und können demnach Rabatte von deutlich mehr als drei Prozent gewähren.
Dies würde sich zum Nachteil für deutsche E-Commerce-Anbieter auswirken. Eine Streichung der Regelungen wäre ein Schlussstrich unter eine mehrjährige Debatte. Schon vor fünf Jahren bemühte hatte sich die Bundesregierung um ein ähnliches Reformwerk bemüht. Dies scheiterte damals jedoch, weil zwar der Bundestag, aber nicht der Bundesrat zustimmte. Befürchtungen bestehen im Handel dennoch. Sie beziehen sich vor allem auf drohende chaotische Zustände, die den Kunden benachteiligen könnten. Im Wirtschafts- und Justizministerium rechnet man jedoch nicht damit, dass künftig Grundpreise künstlich angehoben werden, um großzügige Rabatte gewähren zu können. Der Kunde sei mündig genug, diese Preispolitik zu durchschauen. Auch beim Wegfall der beiden Regelungen aus den dreißiger Jahren verzichtet die Regierung nicht gänzlich auf Vorschriften. So bleibt die Irreführung von Verbrauchern strafbar, unlauterer Kundenfang soll weiter verboten sein. Beide Vorgaben sind außerdem im Gesetz zum Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert und sollen einen effektiven Schutz bieten.
Der wahrscheinliche Wegfall von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ruft im Handel sowohl Zustimmung als auch Kritik hervor. Wenig begeistert zeigte sich der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) von der geplanten Streichung. Ein Sprecher erklärte, die geplante Abschaffung beider Regelungen sei "vorschnell und nicht zu Ende gedacht". Der Verband befürchtet zudem, eine Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung werde fatale Auswirkungen auf die betroffenen Wirtschaftszweige haben. Diese reichen von "erheblichen Wettbewerbsverzerrungen" bis hin zu einer "Verdrängungsrunde" zu Lasten des mittelständischen Einzelhandels und schließen auch eine Irreführung der Kunden mit "Mondpreisen" nicht aus.
Um dies zu verhindern, heißt es in einer Erklärung des HDE, sei konkrete Hilfestellung von den beteiligten Ministerien nötig. Das Problem unterschiedlicher Regelungen im In- und Ausland könne nur in Brüssel durch eine Harmonisierung unter den EU-Ländern gelöst werden. Euphorisch äußerte sich dagegen Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbands des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA): "Die ersatzlose Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ist ein Befreiungsschlag für den überregulierten Wettbewerb in Deutschland." Die Aufhebung beider Regelungen sei der "Königsweg". Wie sehr sich die Gesetze als Hemmschuh im Leistungswettbewerb auswirkten, ließe sich daran erkennen, dass immer wieder versucht worden sei, innovative Absatzstrategien, wie Powershopping, mit Hilfe des Rabattgesetzes zu untersagen. Fuchs ist überzeugt, dass es auch nach dem Wegfall der Regelungen nicht zu Preiserhöhungen kommen wird. "Mondpreise wird es auf diesem Planeten nicht geben. Dies zeigen schon die Erfahrungen der Länder, in denen es kein Rabattgesetz gibt." Begrüßt wird das Vorhaben der Bundesregierung ebenfalls vom Bundesverband der Filialbetriebe und Selbstbedienungs-Warenhäuser (BFS) e. V. Rabattgesetz und Zugabeverordnung sind nach Auffassung des BFS heute nicht mehr zu rechtfertigen, weil sie Handel und Verbraucher bevormundeten.
"Innovative Absatzstrategien, an denen Handel und Verbraucher gleichermaßen interessiert sind, werden verhindert." Zum Vorschlag des HDE heißt es: "Das Warten auf eine harmonisierte EU-Regelung wäre vertane Zeit." Udo Maier, Geschäftsführer der Primus-Powershopping GmbH, zeigt sich erleichtert: "Wir waren sicher, dass das Rabattgesetz fallen würde, aber es schwarz auf weiß zu haben, ist sehr beruhigend." Das Unternehmen, welches Mengenrabatte im Internet gewährt und deshalb vom Kölner Landgericht im September verurteilt wurde, sieht nun die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland wieder hergestellt. Bei der Metro AG beobachtet man die Entwicklung mit Zufriedenheit. "Wir befürworten den Wegfall des Rabattgesetzes, denn in seiner alten Form hat es erhebliche Beschränkungen mit sich gebracht", erklärte Marina Weise, eine Sprecherin des Konzerns. "Jetzt haben wir die Möglichkeit, zum Beispiel im Bereich Kundenkarten noch kreativer zu werden." Bei der Metro AG sei die Nachricht ausschließlich positiv aufgenommen worden. "Eine Öffnung in diesem Bereich kann nur von Vorteil sein", ist sich Marina Weise sicher.
Julie Edelmann-Veith, Sprecherin der Metro-Tochter Kaufhof Warenhaus AG, sieht dies ähnlich: "Das Rabattgesetz ist ein Korsett, das die Kreativität in der Beziehung Handel und Kunde einengt. Deshalb sind wir für eine Abschaffung." Die Streichung der beinahe 70 Jahre alten Regelungen "kann nur im Interesse von mündigen Konsumenten sein". Die Gefahr großer Preisschwankungen sieht Edelmann-Veith nicht: "Die Konsumenten sind sehr preissensibel und zudem sehr gut informiert." Wenig begeistert zeigte sich Peter Keller, Vorstand der Einkaufskooperation Interfunk. "Wir müssen uns damit auseinander setzen, wünschen aber keine Abschaffung der Regelungen." Keller begründete: "Das Gesetz gibt eine klare Orientierung, gerade für den Endverbraucher. Dinge, die gut funktionieren, sieht man nicht gern geändert." Mit Preissteigerungen rechnet der Vorstand nicht, könnte sich aber gut vorstellen, dass es möglicherweise zu Wettbewerbsverzerrungen kommt. Beim Groß- und Einzelhandel B+E Games sieht man die geplanten Änderungen ebenfalls mit Skepsis. "Wir haben da eher gemischte Gefühle", erläuterte Klaus Endres. Zum einen habe man dann mehr Freiheiten im Verkauf, zum anderen bestünde durchaus die Gefahr, dass Preise gedrosselt würden.
Dies wäre für B+E Games fatal, "weil die Gewinnspannen ohnehin schon gering sind". Er sieht bei einem Wegfall der Regelungen vor allem die Flächenmärkte im Vorteil, "weil dort viel eher Preisnachlässe möglich sind". Anderer Meinung ist man hingegen beim Tonträgerhandel HMV. "Diese Entwicklung ist für uns und für den Verbraucher positiv", ist Jan Kühr, zuständig für Marketing und Public Relations, überzeugt. "In den vergangenen Jahren haben wir oft Probleme gehabt, weil bestimmte Kampagnenideen nicht realisierbar waren, da sie gegen das Rabattgesetz verstoßen hätten." So waren in England übliche Mittel, um den Kunden anzulocken - zum Beispiel "Kauf zwei, nimm drei" -, nicht möglich. "Wir haben viele Ideen im Kopf. Für den Endverbraucher sind die Kampagnen interessant, wo er ein gutes Angebot bekommt", ist Kühr sich sicher. Denkbar wäre nach dem Wegfall der Regelungen zum Beispiel, Studenten bestimmte Rabatte zu gewähren. Bezüglich des Preisniveaus hat er keine Bedenken. "Gerade im Musik-, Video- und Gamesmarkt verkauft man heute schon oft unter dem Einstandspreis. Dieses generelle Preisniveau wird zumindest in dieser Branche nicht weiter absinken."