SCED begrüßt Peron-Urteil
Das Landgericht Köln hat Sony Computer Entertainment Deutschland dazu verurteilt, der Peron Soft- und Hardware Vertriebs GmbH PlayStation-Konsolen in für "Zwischenhändler handelsüblichen Mengen zu ihren bei gleicher Mengenabgabe üblichen Preisen und Konditionen zu liefern".
Das Landgericht Köln hat Sony Computer Entertainment Deutschland dazu verurteilt, der Peron Soft- und Hardware Vertriebs GmbH PlayStation-Konsolen in für "Zwischenhändler handelsüblichen Mengen zu ihren bei gleicher Mengenabgabe üblichen Preisen und Konditionen zu liefern". Das berichtet die "Financial Times Deutschland" in ihrer heutigen Ausgabe. Das Urteil habe Seltenheitswert, da Belieferungsansprüche als schwer einklagbar gelten. Manfred Gerdes, Geschäftsführer von SCED, gegenüber gamesbiz: "Wir sind nicht unglücklich über diese Entscheidung, klärt sie doch auch den Sachverhalt, auf welcher Basis Zwischenhändler zu bedienen sind." Die grundsätzliche vertriebliche Ausrichtung von SCED folge klaren Spielregeln, die die Trennlinie zwischen SCED-Direktkunden und Zwischenhändlern eindeutig festlegten. Der Düsseldorfer Anwalt Alexander Rinne, der das Urteil in Vertretung für Peron erstritten hatte, erklärte der FTD, dass es um "Tausende von Spielekonsolen geht".