Der Gesetzentwurf zur elektronischen Signatur ist auf den Weg gebracht worden.

Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf zu elektronischen Unterschriften bei Onlinegeschäften auf den Weg gebracht und in die Ausschüsse verwiesen. Das Gesetz soll die Sicherheitsanforderungen der so genannten Zertifizierungsstellen regeln. Diese geben Signatur-Chipkarten heraus, die zusammen mit einem Geheimcode zur eindeutigen Identifizierung von Personen in Datennetzen dienen. Die Regelung soll voraussichtlich im kommenden Frühjahr verabschiedet werden. Mit ihr werden die deutschen Vorschriften an die EU-weiten Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen angepasst.

Share this post

Written by