Sonderregelung für PSP und NDS
Für Datenträger für Nintendo DS und Sony PSP gilt eine Ausnahmeregelung bei der Alterskennzeichnung.
Aufgrund der geringen Größe von Datenträgern für Nintendo DS und Sony PSP, hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen als federführende Jugendbehörde eine Ausnahmeregelung bezüglich der Alterskennzeichnung getroffen. Bei Produkten, die eine Freigabe ohne Altersbeschränkung besitzen oder ab sechs Jahren freigegeben sind, braucht das Kennzeichen nicht auf dem Datenträger angebracht werden. Bei Produkten mit einer höheren Altersfreigabe genügt ein gut lesbarer Hinweis in Textform.
Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 30. Juni 2008. Der VUD weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass sich die Ausnahme einzig auf die Datenträger bezieht und dass die Alterskennzeichnung nach wie vor auf der Produkthülle gemäß den gesetzlichen Vorschriften angebracht werden muss.