Das Landgericht Stuttgart hat im Verfahren über Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner in erster Instanz eine Teilentscheidung verkündet. Hewlett-Packard kündigte Berufung an.

Das Landgericht Stuttgart hat am 21. Juni im Verfahren über Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner in erster Instanz eine Teilentscheidung verkündet. Hewlett-Packard (HP) wird darin aufgefordert, über die Zahl der seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner Auskunft zu erteilen und pro Gerät Abgaben zu bezahlen. Über die Höhe der Abgabe hat das Gericht noch nicht entschieden. HP lehnt die Entscheidung ab und kündigte Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart an. In Übereinstimmung mit der Industrie betonte HP, dass das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung (§§ 53 ff. UrhG) nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen werden könne. Hans-Jochen Lückefett, GF von HP Deutschland, erklärte: "Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen. Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar. Bei der heute vorgelegten Entscheidung wurde sie nicht berücksichtigt." Ferner betonte HP, dass das alte System der Pauschalabgaben in der digitalen Welt nicht vor Piraterie schütze. Die EU-Direktive zum Copyright im digitalen Zeitalter habe hier bereits den richtigen Weg vorgezeichnet, indem sie die individuelle Lizenzierung als die zukünftige Verwertungsform favorisiere. Online-Initiativen wie von AOL Time Warner, Bertelsmann, EMI oder auch Sony und Vivendi zeigten, dass individuelle Verwertungsformen im Bereich des Urheberrechts eingeführt werden.

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