Staatliches Handeln im Bereich des Jugendschutzes in Bezug auf die Medienlandschaft erfordert im Hinblick auf die technische Entwicklung die Entwicklung neuer, wirksamer Lösungsansätze.

Gesetzgeberische Tätigkeit muß mit der technischen Entwicklung Schritt halten - Versuche, auf die aus den neuen Medien resultierenden Herausforderungen an die Belange des Jugendschutzes mit Mitteln zu reagieren, die im Bereich der sog. alten Medien wirksam gewesen sein mögen, sind zum Scheitern verurteilt. Eine umfassende Neuregelung des Jugendschutzes im Bereich der Medien muß neue, den technischen Gegebenheiten angepaßte Wege unter Einbeziehung der Medienindustrie gehen. Der Verzicht auf restriktive Regelungen wie z.B. der Vorschrift des § 7 JÖSchG bedeutet nicht ein weniger an staatlichem Jugendschutz sondern unter dem gleichzeitigen Schulterschluß mit der Medienindustrie die Chance auf ein Mehr an faktischem Jugendschutz verbunden mit der gemeinsamen Bildung von Kompetenz im Umgang mit den Medien.

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