VSI bestätigt Gültigkeit der EULAS
Der Verband der Softwareindustrie Deutschlands (VSI) hat sich jetzt entschieden für die Gültigkeit der geläufigen Endbenutzerlizenzbestimmungen (EULAS) ausgesprochen.
Der Verband der Softwareindustrie Deutschlands (VSI) hat sich jetzt entschieden für die Gültigkeit der geläufigen Endbenutzerlizenzbestimmungen (EULAS) ausgesprochen. Grundlage sei ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart, das die Rechtmäßigkeit der Verträge auf europäischer Ebene erneut bestätigt habe. In den Medien wurde dennoch wiederholt die Meinung geäußert, die den Produkten beigelegten Lizenz- bzw. Endbenutzerbestimmungen seien rechtlich nicht verbindlich, so der VSI. Schutzhüllenverträge sind nach Ansicht des Verbands jedoch schon allein aufgrund ihrer Geläufigkeit verkehrsüblich. Der Kunde wisse im Allgemeinen, dass er bei Kauf von Softwareprodukten auch einen Vertrag mit dem Hersteller schließt, betont der VSI.