VUD begrüßt Piraterieurteil
Der VUD hat sich in einem Kommentar "positiv überrascht" über das Strafmaß für einen Softwarepiraten aus Langenfeld geäußert. Der Softwarepirat wurde vom Landgericht Wuppertal zu insgesamt fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
In einem Kommentar hat der VUD zu einem Urteil des Landgerichts Wuppertal gegen einen Softwarepiraten Stellung genommen. Der Straftäter war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden (wir berichteten). Durch das Urteil werde deutlich, dass Softwarepiraterie kein Kavaliersdelikt sei, sondern eine Form der Wirtschaftskriminalität, so der VUD. "Der Schutz des geistigen Eigentums bedarf dieser Form der Unterstützung durch die Gerichte", heißt es in dem VUD-Kommentar weiter. Nur so könne das in der Öffentlichkeit kaum vorhandene Unrechtsbewusstsein für die Verletzung von Urheberrechten geschaffen werden.