VUD kritisiert PC-Magazine
Der VUD hat in einer Pressemitteilung einige nicht namentlich benannte PC-Magazine kritisiert, die ihren Lesern detaillierte Anleitungen zur Anwendung von Kopierprogrammen gegeben haben.
Zweierlei Maß beim Urheberrecht? VUD vermisst Objektivität
Medienkompetenz und Unrechtsbewusstsein. - Zwei Begriffe, die auf den ersten Blick kaum miteinander in Verbindung gebracht werden. Anders verhält es sich allerdings, wenn man die Erstausgaben des Jahres 2001 diverser PC-Magazine genauer unter die Lupe nimmt. Aus welchen Gründen auch immer sahen sich die Redaktionen veranlasst, ihre Leser über die Funktionen von CD-Brennern und die Anwendung verschiedener Kopierprogramme aufzuklären. Journalistisch nicht zu beanstanden, solange es sich um den Bereich des legalen Brennens von Kopien handelt.
Problematisch wird es allerdings unserer Meinung nach dann, wenn in den Berichten detaillierte Anleitungen über das Kopieren von Software gegeben werden, für die der Hersteller eindeutig das Kopieren verboten hat. Spätestens dann, wenn der Anwender auf einen Kopierschutz stößt, ist dieses Verbot offensichtlich, und damit wird signalisiert, dass in diesem Fall die Erstellung einer Kopie eine Straftat darstellt.
Warum die Redakteure jetzt den Lesern auch das Umgehen dieses Schutzes erklären, wissen nur sie selbst. Sie wissen allerdings auch, dass für sie selbst keine Konsequenzen eintreten können, wenn einer ihrer Leser einer solchen Urheberrechtsverletzung durch die Strafverfolgungsbehörden überführt wird und sich ggf. auf den Artikel des PC-Fachmagazins bezieht. Für diesen Fall hat sich die Redaktion, entsprechend ihrer Medienkompetenz, mit der kleinen Rubrik über die Rechtslage zur Materie in der gleichen Ausgabe abgesichert. Eine Anstiftung zu einer strafbaren Handlung ist somit nicht nachweisbar.
Der Fairness halber sollte die Redaktion gegenüber ihren Lesern auch auf das zu erwartende Strafmaß hinweisen. Jüngste Beispiele von Urteilen gegen Raubkopierer belegen, dass die Gerichte diese Straftaten nicht mehr als Kavaliersdelikt ansehen und empfindliche Geldstrafen (DM 10.000 und mehr) auch bei wirtschaftlich kleinen Vergehen aussprechen.
Wer hier gegenüber seinen Lesern kein Unrechtsbewusstsein zeigt, von dem kann man es wohl auch nicht unbedingt gegenüber der Industrie erwarten. Die Reaktionen der Softwarenanbieter auf die o.g. Berichte sind daher nur zu verständlich. Im Jahre 2000 wurden in Deutschland ca. 60 Mio. illegale Kopien von Unterhaltungssoftware gebrannt, was einen wirtschaftlichen Schaden von etwa 800 Mio. DM ausmacht. Es hat zu den Berichten massive Unmutsäußerungen der VUD-Mitglieder gegeben. Nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass sich eben auch diese Verlage gern als Partner unserer Branche sehen, wenn es um den Verkauf von Anzeigenschaltungen oder um die Versorgung mit Rezensionsexemplaren neuester Titel geht.
Wir möchten an dieser Stelle nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass alle angesprochenen Verlage bzw. die Redakteure für sich selbst die Achtung der Urheberrechte uneingeschränkt in Anspruch nehmen. Zu Recht, wie wir meinen!!
Oder darf man die Hinweise im Impressum der Magazine einfach ignorieren? Dass es auch anders geht, beweist die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Verlagen und Redaktionen.