Der ZVEI hat beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung gegen Karstadts Forderung erwirkt, einen Bonus von 2,5 Prozent des Rechnungsbetrages von seinen Lieferanten einzubehalten.

Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) hat eigenen Angaben zufolge am 15. August beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es der KarstadtQuelle AG untersagt, einen Bonus von 2,5 Prozent des Rechnungsbetrages von ihren Lieferanten einzubehalten. Der Handelskonzern hatte diesbezüglich kürzlich ein Schreiben verschickt. Karstadt erklärte, mit dem für Mitte des Monats angekündigten Vorhaben das Ziel einer "Sicherung des gemeinsamen Wachstums" zu verfolgen. Nach Auffassung des ZVEI erfüllt das Vorgehen des Handelskonzerns den Tatbestand des "Anzapfens" und ist damit ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Am 6. August 2001 hatte deshalb der ZVEI das Handelsunternehmen förmlich abgemahnt. KarstadtQuelle lehnte jedoch ein Abrücken von ihrer Forderung ab.

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