Am 28. und 29. Mai fand die Jahrestagung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften statt. Kritisiert wurde die BPjS erneut wegen ihrer Entscheidung, das Computerspiel "Counterstrike" nicht zu indizieren. Die BPjS-Vorsitzende Elke Monssen-Engberding wies die Vorwürfe allerdings kategorisch zurück.

Etwa 280 Fachleute aus dem Bereich des Jugendschutzes, der Jugendämter, der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte und Einrichtungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe haben an der Jahrestagung der BPjS teilgenommen. Zentrale Themen waren Gewaltdarstellungen in den Medien, die Möglichkeiten des Jugendmedienschutzes, speziell auch im Internet, sowie grundsätzliche Fragen der Gefährdung von Jugendlichen in der Gesellschaft.

Eröffnet wurde die Tagung mit einer Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann. Nach Meinung Bergmanns ist die aktuelle Gewaltdebatte auch eine Debatte über den Zustand und das Selbstverständnis unserer Gesellschaft. "Wie wollen wir zusammenleben? Was sind unsere Regeln und Werte? Welchen Schutz brauchen Kinder und Jugendliche?", fragte die Ministerin in die Tagungsrunde. Die Eckpunkte der Gesetzesnovellierung seien klar: "Kinder und Jugendliche dürfen nicht gewaltverherrlichenden Filmen, Videos und Computerspielen ausgesetzt werden. Sie müssen geschützt werden, ohne von der Welt abgeschottet zu werden", betonte Bergmann.

Heißes Thema auf der BPjS-Tagung war die Neuregelung des Indizierungsverfahrens bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wie die BPjS mit dem neuen Gesetz heißen wird. Kritisch äußerte sich Bergmann in diesem Zusammenhang einmal mehr über die Entscheidung zu "Counterstrike": "Vor dem Hintergrund, dass die USK vor der Einführung auf dem deutschen Markt die amerikanische Originalversion des Computerspiels,Counterstrike" als nicht geeignet für Unter-18-Jährige eingestuft hat, kann ich die Entscheidung der BPjS nicht nachvollziehen."

Mit dem Vorstoß, nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes "Counterstrike" erneut auf den Prüfstand heben zu wollen, stieß Bergmann bei der BPjS-Vorsitzenden Elke Monssen-Engberding allerdings auf taube Ohren. Monssen-Engberding entgegnete, dass eine erneute Prüfung von "Counterstrike" auch nach Änderung des Jugendschutzgesetzes nicht möglich sei. "Über 'Counterstrike" ist schon entschieden worden, und eine erneute Prüfung desselben Titels kann nicht erfolgen", so die Vorsitzende des 12er-Gremiums.

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