BSA: Drei Jahre Haft für Raubkopierer
Das Landgericht Frankfurt hat einen gewerbsmäßig aktiven Raubkopierer zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Legt der Anklagte Revision ein, muss der Bundesgerichtshof angerufen werden.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt hat am 20. Juni einen gewerbsmäßig aktiven Raubkopierer zur drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Wie die Business Software Alliance (BSA) (BSA) mitteilte, verkaufte der Angeklagte illegal vervielfältige Software im großen Stil via eBay. In 37 von ursprünglich 849 Fällen konnte der Mann überführt werden. Gut 110.000 Euro soll der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eingenommen haben. Den Schaden der betroffenen Hersteller beziffert die BSA auf gut 700.000 Euro. Ob die BSA-Mitglieder aufgrund der hohen Summe eine zivilrechtliche Klage einreichen, ist noch nicht entschieden. Legt der Angeklagte Revision ein, muss letztinstanzlich der Bundesgerichtshof über den Fall entscheiden.