Der deutsche Bundestag hat heute über die vom Bundesrat geforderten Verschärfungen des Jugendschutzgesetzes beraten. Regierungsvertreter lehnten weitere Gesetzesänderungen ab.

Immer unwahrscheinlicher wird die vom Bundesland Bayern initiierte Gesetzesänderung des vom Bundestag bereits verabschiedeten Jugendschutzgesetzes. In der Bundestagsdebatte am 17. November erklärten Vertreter der Regierungskoalition nochmals, dass die Regelungen des neuen Jugendschutzgesetzes ausreichten. Bestandteil der geforderten Gesetzesänderung (Drucksache 15/88) sind ein Vermietverbot schwer jugendgefährdender Videofilme und Computerspiele sowie ein Verbot von Verleihautomaten. Unklar ist derzeit noch, ob und zu welchem Zeitpunkt sich Bundestagsausschüsse weiterhin mit dem Thema beschäftigen werden.

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