"Doom 3" erhält USK-Freigabe
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Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat den Weg für die Veröffentlichung von "Doom 3" freigemacht. Die Prüfinstanz erteilte dem Activision-Titel die Einschätzung "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 Jugendschutzgesetz".
"Doom III" kann in Deutschland ungeschnitten erscheinen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat dem Titel die Einschätzung "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 Jugendschutzgesetz" erteilt. Damit kann Activision Deutschland die Original-US-Version auch hierzulande veröffentlichen, ohne eine Indizierung befürchten zu müssen. Ein genauer Releasetermin steht noch nicht fest.