Das Bundesministerium für Familie hat jetzt den Gesetzentwurf für ein neues Jugendschutzgesetz veröffentlicht.

Am 8. Mai hatte die Bundesregierung einem vom Bundesministerium für Familie vorgelegten Gesetzentwurf für ein neues Jugendschutzgesetz (JuSchG) zugestimmt, nachdem sich bereits im März 2002 Bund und Länder auf die Eckpunkte einer umfassenden Neuordnung geeinigt hatten. Durch Zusammenführung der alten Jugendschutzgesetze will der Gesetzgeber ein einheitliches Jugendschutzrecht schaffen, das unter anderem die Alterskennzeichnung für Computerspiele vorsieht, die Indizierungspraxis der Bundesprüfstelle neu regelt und den Katalog der Trägermedien, die schwer jugendgefährdend sind, erweitert. Nach dem Amoklauf von Erfurt plant die Bundesregierung, die Gesetzesnovelle noch in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden.

Den Gesetzentwurf finden Sie im Rahmen des neuen  als PDF-Datei zum Download.

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By Marcel Kleffmann 2 min read