Ein Gerichtsentscheid aus Missouri zieht immer weitere Kreise: Gegen Reglementierungen im Softwarevertrieb an Minderjährige hat sich auch die IDSA zu Wort gemeldet - wenn auch mit einem anderen Ansatz.

Der Gerichtsentscheid aus St. Louis, den Verkauf von Spielen mit gewalttätigen Inhalten an Minderjährige stark zu reglementieren, zieht immer weitere Kreise. Nach einer Professoreninitiative  hat sich auch der US-Branchenverband Interactive Digital Software Association (IDSA) an die zuständigen Richter gewandt. Dabei steht allerdings nicht so sehr die Frage einer Zensur im Vordergrund, sondern die in der Begründung des Gerichtsurteils mit "Nein" beantwortete Frage, ob Videospiele unter das "First Amendment" fallen, sprich: ob Videospiele, genauso wie etwa Bücher und Filme, als "signifikantes Medium zur Verbreitung von Ideen" gelten und somit als Kulturgut besondere Rechte genießen. Das so genannte Amicus-Papier, das die IDSA in Zusammenarbeit mit der International Game Developers Association (IGDA) sowie weiteren Instituten und Privatpersonen verfasste, ficht diese Darstellung in umfassender Weise an. Der offene Brief ist auch als pdf.-File auf den Seiten der IGDA einsehbar.

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