IVD verliert Rechtsstreit gegen Ebay
In einem Rechtsstreit zwischen Ebay und dem IVD hat das Landgericht Potsdam jetzt zugunsten des Internetauktionshauses entschieden.
Nach Angaben des Händlerverbands IVD hat das Landgericht Potsdam am 10. Oktober in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass Ebay nicht verpflichtet ist, das Anbieten indizierter und beschlagnahmter Medien zu verhindern. Mit der Entscheidung, dass der Verkauf solcher Filme und Spiele von Ebay nicht unterbunden werden muss, werde jeglicher Jugendmedienschutz unterlaufen, kommentierte Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD, das Urteil. Der Verband prozessiert in der Angelegenheit seit mehr als einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine schriftliche Begründung liegt ebenfalls noch nicht vor.