Der US-Industrieverband Entertainment Software Association (ESA) wird Klage gegen das im US-Bundesstaat Michigan verabschiedete Gesetz einreichen, das Computer- und Videospiele mit gewalttätigen oder sexuellen Inhalten mit Verkaufsbeschränkungen belegt.

In den Vereinigten Staaten ist die Diskussion um Gewalt in Computer- und Videospielen erneut voll entbrannt. Nachdem Jennifer M. Granholm, Gouverneurin des Bundesstaates Michigan, ein Gesetz verabschiedet hat, das Spiele mit gewalttätigen oder sexuellen Inhalten mit Verkaufsbeschränkungen belegt, hat der US-Industrieverband Entertainment Software Association eine Klage angekündigt. Das Gesetz verstoße nicht nur gegen den ersten Zusatz der US-Verfassung - welcher u.a. das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert -, sondern sorge auch für Verwirrung unter Händlern, Industrie, Käufern und Konsumenten. So sei nicht eindeutig definiert, auf welche Art von Spielen die Regelung anzuwenden sei. Die Alterseinstufungen des Entertainment Software Rating Boards werden von Gesetzes wegen nicht als Maßstab herangezogen. Vielmehr bestehe eine "schwammige" Definition, die alles und nichts umfasse.

Darüber hinaus, so wie ESA, werden Games anders behandelt als verwandte Unterhaltungsmedien. Auch TV-Serien, Kinofilme, Musikstücke und Bücher seien nicht für alle Altersgruppen gleich geeignet, würden aber nicht mit ähnlich Beschränkungen belegt. Zudem stelle sich das Problem in der Praxis kaum. Die Spielekäufer waren 2004 nach ESA-Daten im Durchschnitt 37 Jahre alt. Die Spieler im Schnitt 30.

Insgesamt dürfen die Chancen der ESA gut bewertet werden. Bislang existieren drei Präzedenzfälle, in denen vergleichbare Gesetze unter Berufung auf den esten Verfassungszusatz gekippt wurden. In Verfahren in Indiana, St. Louis und Washington erklärten die zuständigen Richter die Gesetzvorgaben als verfassungswidrig.

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By Stephan Steininger 1 min read