Ministerium geht von Bestätigung der "C&C"-Indizierung aus
Das Bundesfamilienministerium rechnet unter anderem wegen der (bevorstehenden) Gesetzesänderungen beim Jugendschutz mit einer Bestätigung der Eilentscheidung im Fall "Command & Conquer: Generals".
Das Bundesfamilienministerium rechnet fest mit einer Bestätigung der Vorläufigen Anordnung (VA) gegen "Command & Conquer: Generals". "In Anbetracht der Spruchpraxis der BPjS und da kriegsverherrlichende Spiele per neuem Jugendschutzgesetz mit Werbe- und Vertriebsbeschränkungen belegt werden, gehen wir davon aus, dass das 12er-Gremium den Antrag bestätigt", sagte Beate Moser, Pressesprecherin des Familienministeriums, gegenüber GamesMarkt.de. Laut Moser wurde die Pressemitteilung zu "C&C: Generals" vom Ministerium auch herausgegeben, um erneut auf die bevorstehende Gesetzesänderung aufmerksam zu machen. Unter anderem wird im neuen Jugendschutzgesetz festgeschrieben, dass kriegsverherrlichende Inhalte bereits für Werbe- und Vertriebsbeschränkungen ausreichen, auch ohne vorherige Indizierung des entsprechenden Titels durch die BPjS. Die Stellung eines Antrags auf Indizierung durch das Bundesministerium sei indes nichts Außergewöhnliches. "Beim Bundesfamilienministerium gehen immer viele Bürgerbeschwerden über jugendgefährdende Medien, darunter auch Computerspiele, ein", so Moser. Das Ministerium überprüfe diese Beschwerden und stelle gegebenenfalls einen Antrag.
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