Presserat rügt Magazine wegen Anleitung zum illegalen Download
Während seiner jüngsten Sitzung hat der deutsche Presserat u.a. Rügen gegen die Magazine "PCgo" und "PC Magazin" ausgesprochen, weil dort detailliert über den Download von Raubkopien berichtet wurde.
Während seiner Sitzung am 5. und 6. Dezember in Bonn hat der deutsche Presserat Rügen u.a. gegen PC-Magazine ausgesprochen, weil dort detailliert über den Download von Raubkopien berichtet wurde. So sah der Beschwerdeausschuss das Ansehen der Presse durch zwei Artikel der Zeitschrift "PC Magazin" sowie einen Beitrag der Zeitschrift "PCgo" verletzt. In dem ersten Beitrag des "PC Magazin" hatte die Zeitschrift demnach detailliert über den Download von Raubkopien von chinesischen Webseiten unter Nennung der einschlägigen Web-Adressen und Übersetzungstools berichtet. In einem zweiten Beitrag hatte die Redaktion einen Vergleichstest von illegalen Downloadquellen veröffentlicht. "PCgo" hatte ebenfalls über Downloadmöglichkeiten von russischen Internetseiten berichtet.
Nach Auffassung des Beschwerdeausschusses versetze diese Berichterstattung die Leser durch die konkrete Nennung von Webadressen und Hinweise auf unterstützende Programme in die Lage, illegal Software herunterzuladen. Derartige Berichterstattung sei mit dem Ansehen der Presse nicht vereinbar, da Ziffer 6 des Pressekodex fordert: "Jede in der Presse tätige Person wahrt das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien [...]."