Wie die "ComputerBild" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, will Softwarehersteller S.A.D. offenbar eine Verfassungsklage gegen das neue Urheberrechtsgesetz einreichen.

Das Ulmer Softwareunternehmen S.A.D. plant eine Verfassungsklage gegen das neue Urheberrecht. Dies berichtet die "ComputerBild" in ihrer aktuellen Ausgabe. S.A.D. ist Anbieter von Programmen wie "Gamejack" und "Moviejack", mit denen sich Kopien von Musik-CDs, Spielen und DVDs auch mit Kopierschutz anfertigen ließen. Bislang war die nicht unumstrittene Software legal, da im alten Urheberrecht die Erstellung einer Privat- oder Sicherheitskopie erlaubt war. Zwar dürfen auch künftig Privatkopien erstellt werden, doch ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen nicht mehr erlaubt. Für S.A.D. würde dies herbe Einbußen bedeuten, da verkaufsstarke Produkte wie "Jack"-Programme nicht mehr verkauft werden dürften. Mit der Verfassungsklage will S.A.D. nach Angaben von "ComputerBild" eine einheitliche Regelung erreichen, wie Kopierprogramme auf dem deutschen Markt künftig ausgestattet sein müssen.

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Stephan Steininger
Stephan Steininger is Director of Operations and Editor-in-Chief of GamesMarket. As part of the magazine since its inception in 2001, he knows the GSA games industry by heart.