Urheberrecht: GVU begrüßt Bundesratsempfehlung
Die GVU unterstützt die Bundesratsempfehlung, wonach der Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Urheberrechts an eine EU-Richtlinie überarbeitet werden müsse.
"Der Verbraucher muss wissen, was er darf und was nicht", erklärte Jan D. Scharringhausen, Leiter der GVU-Rechtsabteilung. "Bisher war die analoge Kopie in ihrer Qualität eingeschränkt. Das ist im digitalen Zeitalter anders. Mit einer digitalen Kopie von Filmen erhält der Verbraucher gewissermaßen ein Original", so Scharringhausen. Dieser Unterschied müsse sich bei einer Neuregelung zum Kopieren im digitalen Zeitalter im Gesetz wiederfinden. Aus diesem Grund begrüße die GVU als Organisation zur Bekämpfung von Film- und Softwarepiraterie die Empfehlung des Bundesrats, den Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Urheberrechts an eine EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft zu überarbeiten. Man sei "froh, dass der Bundesrat darauf hinweist, dass man analoge Kopiermöglichkeiten nicht auf die digitale Welt übertragen kann".