Gestern fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zur anstehenden Urheberrechtsreform statt. Insbesondere bei der Frage nach der Zulässigkeit von Privatkopien machten die Interessenvertreter ihre unterschiedlichen Standpunkte deutlich.

Bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Urheberrechts stand das Thema Privatkopie im Brennpunkt der Diskussion. So sieht der Entwurf der Bundesregierung vor, dass Privatkopien auch aus illegalen Internetquellen erlaubt sind. Dr. Thorsten Braun, Vertreter des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft forderte dagegen ein klares Verbot. So seien im Jahr 2001 fast 500 Millionen Downloads aus nahezu ausschließlich illegalen Musikangeboten im Internet vorgenommen worden. Das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (IFROSS) hingegen begrüßte die "fehlende Einschränkung". Die Zulässigkeit von Privatkopien auf Vervielfältigungen zu beschränken, die aus legalen Quellen stammen, würde weite Teile der Bevölkerung zu Rechtsverletzern abstempeln. Prof. Dr. Rainer Kuhlen von der UNESCO warnte die Industrie, nicht "rigide" auf technische Schutzmechanismen zu setzen. Dies sei ohne politische Steuerung unverantwortlich. Eine Hauptforderung des Bundesverbands Phono ist dagegen ein Verbot der Umgehung von Kopierschutzmechanismen.

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