Die SUISA hat mit Wirkung zum 1. Januar auch leere Daten-CDs und DVD-Rohlinge mit einer Urheberrechtsabgabe belegt.

In der Schweiz wurden zum 1. Januar 2003 die Urheberrechtsabgaben für Tonträger auch auf leere CD-R Data und bespielbare DVDs erweitert. Demnach müssen Hersteller und Importeure sechs Rappen (vier Cent) pro 525 MB bzw. eine Stunde Aufnahmedauer und 1,84 Schweizer Franken (1,26 Euro) für eine DVD mit 4,7 GB Speicherkapazität entrichten. Bisher wurde seit 1993 lediglich eine Abgabe für leere Musik- und Videokassetten, Minidisc, DAT und CD-R/RW Audio an die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber (SUISA) überwiesen. In Deutschland müssen derzeit pro Stunde Nutzungsdauer 6,14 Cent für Tonträger und 8,7 Cent für Bildtonträger an die GEMA gezahlt werden.

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