Der Bundesrat hat in einer aktuellen Empfehlung den Entwurf eines neuen Urheberrechtsgesetzes heftig kritisiert.

Nachdem der Bundesrat den "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" am vergangenen Freitag beraten hat, liegt nun die Empfehlung der Länderkammer zu diesem Tagesordnungspunkt vor. Darin spricht sich der Bundesrat klar für eine Überarbeitung und möglichst kurzfristige Umsetzung des Gesetzentwurfs aus. Vor allem die Regelungen zur Vervielfältigung von digitalen Werken werden kritisiert: Indem der Entwurf die Regelungen für analoge Vervielfältigungen eins zu eins auf digitale Privatkopien übertrage, werde er den Besonderheiten der modernen Informationsgesellschaft nicht gerecht. Es werde ignoriert, dass die digitale Vervielfältigungstechnik die Anfertigung beliebig vieler Kopien in Originalqualität ermögliche. Des Weiteren sprach sich der Bundesrat gegen eine Pauschalabgabe auf PCs und Drucker aus. Es sollten vielmehr Abgaben auf solche Geräte erhoben werden, die erkennbar und primär zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt seien.

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