Der US District Court of Columbia hat einen Wiederholungstäter wegen professionellem Handel mit Software-Raubkopien zu drei Jahren und zehn Monaten Haft sowie einer siebenstelligen Geldstrafe verurteilt.

"Dieses Urteil ist ein klares Signal, dass der Handel mit Software-Raubkopien kein Kavaliersdelikt ist", kommentierte die Entertainment Software Association (ESA), Branchenverband der US-Spieleindustrie, das jüngste Urteil des US District Court of Columbia. Vor Gericht stand ein professioneller Raubkopierer, der zum wiederholten Male illegale Softwarekopien über das Internet zum Verkauf angeboten hatte. Bereits 2001 war der nun zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilte Straftäter wegen eines ähnlichen Delikts überführt und verurteilt worden. Entsprechend trafen Gnadenappelle des Angeklagten bei den Richtern auf taube Ohren.

Neben der Gefängnisstrafe sieht sich der Mann auch erheblichen finanziellen Forderungen gegenüber. Muss er doch den geschädigten Unternehmen über 1,15 Mio. Dollar zurückzahlen, was in etwa dem Handelswert der illegal verkauften Softwareprodukte entspricht. Auf 192.000 Dollar beläuft sich der ESA zufolge der Verdienst des Verurteilten durch den Verkauf von Raubkopien. In die Ermittlungen, die schlussendlich zu der Verurteilung führten, waren fünf Ermittlungsbehörden involviert, darunter auch der Generalstaatsanwalt von Columbia und das FBI.

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