VUD begrüßt Initiative des Bundesrats
GamesMarkt.de dokumentiert die Stellungnahme des VUD durch ihren Geschäftsführer Ronald Schäfer im Wortlaut:
"Mit Befriedigung hat der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland (VUD) die Entscheidung des Bundesrats vom 27.09.02 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem das deutsche Urheberrecht den Erfordernissen der Informationsgesellschaft und der Europäischen Rahmengesetzgebung angepasst werden soll, zur Kenntnis genommen. Die Ländervertretung kritisiert, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen dem Anspruch, das nationale Urheberrecht den Erfordernissen, welche die technische Entwicklung an den Schutz der Urheber stellt, azupassen, in entscheidenden Punkten nicht gerecht zu werden vermögen.
Erfreulicherweise hat der Bundesrat eine Vielzahl der auch vom VUD im Zuge der Anhörungen des BM Justiz vorgetragenen Bedenken aufgegriffen und die Gremien Bundestag und Bundesregierung unmissverständlich aufgefordert, die nicht hinreichenden Lösungsansätze erneut zu überprüfen!
Der VUD tritt unter anderem dafür ein, die Regelungen, betreffend die so genannte 'private Kopie', dem technischen Standard anzupassen. Während die Fertigung einer Kopie für private Zwecke bei Verwendung analoger Aufzeichnungstechnik immer mit einem Qualitätsverlust verbunden war, entsteht bei der Verwendung von digitaler Technik ein neues Original, welches seinerseits wieder als Vorlage für die Anfertigung qualitativ identischer Kopien genutzt werden kann. Der VUD macht sich daher die Argumentation des Bundesrats, dass es einer spezifischen Regelung des Schutzes der Urheberrechte für diesen Bereich bedürfe, zu eigen.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang die Auswirkungen der technischen Entwicklung auf den Schutz der Urheber nicht hinreichend gewürdigt, wenn im Gesetzentwurf die einschlägigen Vorschriften entgegen den Vorgaben, die das Europäische Parlament in der so genannten 'Copyright Directive' gemacht hat, unverändert festgeschrieben werden sollen. Zur Aufrechterhaltung der kulturellen Vielfalt und zum Schutze der in den Werken unserer Industrie zum Ausdruck kommenden Kreativität ist es unabdingbare Voraussetzung, die Urheber vor einer durch das Urheberrecht gedeckten, beliebig häufigen illegalen Duplizierung ihrer Werke wirksam zu schützen."
Der VUD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den letzten zwölf Monaten mehr als 40 Millionen digitaler Datenträger (CDR und CD-RW) in aller Regel unter Verletzung des Urheberrechts mit Computer- und Videospielen bespielt worden seien.
"Dieser Entwicklung muss der Gesetzgeber durch eindeutige Regelungen Einhalt gebieten. Dies umso mehr, als gerade in jüngster Zeit wieder von namhaften Publikationen Anleitungen zur Umgehung von Kopierschutzsystemen, ja sogar zum rechtswidrigen Umbau von Hardwarekomponenten veröffentlicht wurden, die erst den Gebrauch von Raubkopien ermöglichen. Der Bundesrat hat diese Entwicklung erkannt und auf die Notwendigkeit im Gesetzgebungsverfahren hingewiesen. Damit ist der Diskussionsprozess wieder in Gang gekommen, in dem den Vertretern der Schöpfer von Werken deutlich mehr Gehör geschenkt wird als in der Vergangenheit!"
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