Während der Informationsveranstaltung des VUD zum Jugendschutzgesetz, die heute in Berlin stattfindet, äußerten sich die Geschäftsführer des Branchenverbands zu den Auswirkungen des Gesetzes auf den Vertrieb von Computer- und Videospielen.

"Für die Altersempfehlungen der USK auf Produkten wird es bis Jahresende eine Übergangsfrist geben." Das sagte Ronald Schäfer heute morgen auf der Informationsveranstaltung des VUD - Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland in Berlin. Produkte, die vor dem 1. April produziert, aber nach dem 1. April ausgeliefert werden, gelte eine Ausnahmeregelung. Diese müssten zwar den neuen USK-Sticker auf der Umverpackung, nicht aber auf dem Bildträger ausweisen. Für ab dem 1. April produzierte Titel gelte dies nicht mehr. An die Adresse des Handels appellierte Ronald Schäfer in diesem Zusammenhang, sich trotz der Übergangsfrist bereits ab 1. April 2003 beim Verkauf von Computer- und Videospielen strengstens an die jeweiligen Altersempfehlungen der USK zu halten, da es in rechtlicher Hinsicht keine Übergangsfristen gebe. Die Übernahme der bisherigen USK-Altersempfehlungen, die bis zum 1. April 2003 vergeben worden seien, wertete Schäfer als Anerkennung der USK-Arbeit.

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