BIU weist Schünemann-Forderung zurück
Mit seiner populistischen Forderung nach einem Herstellungs- und Vertriebsverbot für so genannte "Killerspiele" zeigte sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann nach Meinung des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware schlecht informiert.
Eklatante Wissenslücken hat der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) bei der Forderung Uwe Schünemanns, Innenminister von Niedersachsen, nach einem Herstellungs- und Vertriebsverbot für so genannte "Killerspiele" ausgemacht. Erneut wies der Verband in diesem Zusammenhang auf die Effektivität des in aller Welt anerkannten deutschen Jugendschutzsystems hin, das international eine der schärfsten Regelungen darstellt. Insbesondere sei Schünemann offenbar entgangen, dass der Staat über die Obersten Landesjugendbehörden der Länder zu jeder Zeit direkt an der inhaltlichen Bewertung von Spieleinhalten involviert ist. Dies gelte selbstverständlich auch für die niedersächsische Landesjugendbehörde. Eine reine Selbstkontrolle der Industrie stelle die USK also keineswegs dar. Eine darüber hinausgehende inhaltliche Kontrolle von Staatsseite sei weder vorstellbar noch rechtlich durchsetzbar, so der BIU.
Auch habe sich Schünemann offensichtlich nicht über die Verbreitungswege der kritisierten Software informiert. Keineswegs sei es der Fall, dass Kinder und Jugendliche auf legalem Wege an für ihre Altersgruppen ungeeignete Spielesoftware gelangen könnten. Vielmehr könne der illegale Download als Gefahrenquelle ausgemacht werden. Über die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) leiste die Industrie hier bereits ihren Beitrag, diese Lücke zu schließen. "Ein grundsätzliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Spieleinhalten, die für Jugendliche nicht geeignet sind, halten wir für unangemessen und angesichts der internationalen Ausrichtung unserer Branche auch für lebensfremd", schließt BIU-Geschäftsführer Olaf Wolters.