Softwareanbieter Buhl Data stellt mit "D-Elster" eine Alternative zur elektronischen Steuererklärung der Finanzämter bereit. Der bayerischen Finanzverwaltung ist das Programm offenbar ein Dorn im Auge. Die weitere Verbreitung wurde nun gerichtlich untersagt.

Softwareanbieter Buhl Data setzt sich derzeit vor Gericht mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern auseinander. Gegenstand ist das Programm "D-Elster", das Buhl Data als Alternative zur elektronischen Steuererklärung, "Elster", bereitstellt. Das Landgericht München untersagte nun per einstweiliger Verfügung den weiteren Vertrieb der Software.

"Die Finanzverwaltung hat wohl erkannt, dass 'D-Elster' die bessere Alternative zum Elster-Formular ist", so Peter Glowick, Geschäftsführer von Buhl Data. "Daher versucht sie jetzt mit Macht, die Bürger am Wechsel zu hindern. Offenbar passt es dem Staat nicht, dass wir mit 'D-Elster' in der Lage sind, eine Geld-zurück-Garantie für die Steuererklärung anzubieten." Mit der Niederlage will sich das Unternehmen nicht abfinden, weshalb das Programm unter einer neuer URL und mit neuem Namen weiter vertrieben wird.

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