Rede der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, vom 16. Mai 2002, anlässlich der Debatte im Deutschen Bundestag zum Jugendschutzgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wenn wir heute den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines neuen Jugendschutzgesetzes behandeln, denkt, glaube ich, jeder von uns an die schrecklichen Ereignisse von Erfurt. Erfurt war aber nicht Anlass für das neue Jugendschutzgesetz, wie es die CDU/CSU immer wieder falsch behauptet.

Wir haben bereits vor eineinhalb Jahren ein Jugendschutzgesetz des Bundes vorbereitet und mit den Länderministerien abgestimmt. Im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses ist deutlich geworden, dass die bisherige Medienordnung in Deutschland überarbeitet werden muss. Wir haben die notwendigen Neuregelungen zum Jugendschutz zum Anlass genommen, um eine solche Neuregelung der Medienordnung in Deutschland auf dem Weg zu bringen.

Ich freue mich, dass dies in einem längeren Abstimmungsprozess schließlich gelungen ist, macht es doch deutlich, dass Bund und Länder beim Schutz unserer jungen Menschen gemeinsam an einem Strang ziehen. Gelungen ist es aber erst im März diesen Jahres, gemeinsame Eckpunkte zu vereinbaren, obwohl bereits Ende vergangenen Jahres Bund und Länder mit Ausnahme von Bayern diese Einigung erzielt hatten. Die grauenvollen Ereignisse in Erfurt sind also nicht Anlass für das Jugendschutzgesetz, das wir heute beraten, aber sie haben uns veranlasst, das Gesetzgebungsverfahren mit besonderem zeitlichen Nachdruck zu betreiben. Ich möchte mich bei Ihnen, meine Damen und Herren, dafür bedanken, dass Sie zu diesen ungewöhnlichen zeitlichen Beratungsschritten bereit sind. Ich hoffe, dass die Einmütigkeit, an einem Strang zu ziehen, anhält.

Neben dem Jugendschutzgesetz beraten die Länder bereits die Neufassung eines Medienstaatsvertrages, mit dem die Zuständigkeiten der Länder im Bereich des Jugendschutzes geregelt werden. Wir unternehmen also alle Anstrengungen, um in dem Thema schnell und nachdrücklich voranzukommen.

Das Jugendschutzgesetz, das wir heute in erster Lesung beraten, regelt die Zuständigkeit des Bundes und setzt den Rahmen für die Zusammenarbeit von Bund und den Ländern. Der Bund wird zukünftig im Bereich des Jugendschutzes für die Indizierung jugendgefährdender Träger- und Telemedien zuständig sein, die Länder werden für die Konsequenzen aus der Indizierung und für so genannte jugendbeeinträchtigende Maßnahmen ihre Zuständigkeit haben. Dies ist sicher eine bessere Aufteilung der Zuständigkeiten als die bisherige Verteilung zwischen Telediensten und Mediendiensten.

In der Verabredung mit den Ländern ist es gelungen, im Bereich des Jugendschutzes trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten und auch unterschiedlicher Interessen ein Verfahren zu finden, was uns in die Lage versetzt, mit einer Stimme zu sprechen, national wie international. Jugendschutz ist nicht nur eine regionale oder nationale Angelegenheit, er wird zunehmend zu einer europäischen und weltweiten Frage, weil durch die wirtschaftlichen Verflechtungen der Medienwirtschaft und das Internet nationale Alleingänge in Zukunft nicht mehr ausreichen. Lassen Sie mich hier nur einige wichtige Regelungen des Gesetzentwurfs nennen: Das Indizierungsverfahren der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird neu geregelt. Die Bundesprüfstelle kann in Zukunft auch ohne Antrag tätig werden und ihre Zuständigkeit wird auch auf dem Bereich der elektronischen Medien ausgedehnt werden. Damit kann die jahrzehnte lange Erfahrung der Bundesprüfstelle im Umgang mit jugendgefährdenden Medieninhalten auch im gesamten Onlinebereich genutzt werden. Der Rundfunkbereich bleibt natürlich in der alleinigen Zuständigkeit der Länder.

Wichtigstes inhaltliches Regelungsmerkmal des Jugendschutzgesetzes ist, die bisher schon für Kinofilme und Videos bestehende Verpflichtung zur Alterskennzeichnung auch auf Computerspiele und Bildschirmspielgeräte auszuweiten. Die Computerspiel-Wirtschaft hat bereits seit Jahren eine so genannte freiwillige Selbstkontrolle, die allerdings nicht ausreicht. Die Altersfreigabe muss sich auf Verkauf, Verleih, Weitergabe, Angebot und Werbung von Computerspielen beziehen. Diejenigen, die sich nicht daran halten, müssen mit Strafe oder Bußgeld rechnen. Deshalb bedarf es einer konkreten gesetzlichen Regelung auch für Computerspiele.

Neu ist auch, dass Träger- und Telemedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschwürde verletzenden Weise darstellen und Kinder- und Jugendliche in geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, schon ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt werden. Wir müssen dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche nicht gewaltverherrlichenden Filmen, Videos und Computerspielen ausgesetzt werden. Die beste und effektivste Regelung ist immer noch, dass für Kinder und Jugendliche dieser Schund nicht verfügbar ist. Wir müssen dafür sorgen, dass generell gewalt- und kriegsverherrlichende Materialien welcher Art auch immer mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten versehen werden. Der § 131 des Strafgesetzbuches, der seit langem gilt, muss auch angewendet werden können für Computerspiele.

Wir wollen mit Nachdruck - und das darf ich betonen - alles daran setzen, um Gewalt, Pornografie, Kriegsverherrlichung, Rechtsradikalismus und all den bekannten Schund, den auch das Internet verbreitet, zurückzudrängen. Darin stimmen wir erfreulicherweise alle überein. Staatlicher Jugendschutz allein reicht aber nicht aus. Wir müssen auch mehr Kompetenzen im Umgang mit Medien vermitteln, die zur konstruktiven Auseinandersetzung befähigen. Das gilt für Kinder und Jugendliche, aber auch für Eltern. Denn viele Eltern wissen zu wenig darüber, was ihre Kinder mit dem Computer treiben und können sich deswegen auch nicht erzieherisch damit auseinandersetzen. Sie brauchen Beratung und Unterstützung, um bei den Angeboten die Spreu vom Weizen trennen zu können. Denn auch bei den Computerspielen ist es so, dass lediglich 3 bis 4 Prozent Gewaltdarstellungen enthalten. Die Einrichtungen in Deutschland, die das Thema der Medienkompetenz bearbeiten und Hilfen für Erziehende zur Verfügung stellen, werden ihre Anstrengungen verstärken müssen.

Die Selbstkontrolle der Computerwirtschaft wird hoffentlich nach der Sommerpause die verabredete Internetseite zur Verfügung stellen können, über die Eltern sich über Inhalte, Vorzüge und Gefahren von Computerspielen informieren können. Wir werden die Angebote für die Familien erweitern, sich auch in Bezug auf die neuen Medien besser und umfassender zu informieren. Wir müssen die Gelegenheit nutzen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Generation, die nicht mit Computern aufgewachsen sind, die Möglichkeit haben, mit unseren Kindern, für die Computer eine Selbstverständlichkeit geworden sind, zu reden und ein gemeinsames Verständnis zu finden. Darum muss es gehen. Deshalb sage ich als Jugendministerin auch ganz deutlich an unsere jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger, lassen Sie und lasst uns gemeinsam an den Problemen der Eindämmung von Gewalt in unserer Gesellschaft arbeiten.

Für einen wirksamen Jugendschutz reichen allein gesetzliche Regelungen nicht aus. Die Bundesregierung tritt nachdrücklich für eine breite gesellschaftliche "Allianz gegen Gewalt" ein. Um die Verantwortung aller Beteiligten einzufordern, hat der Bundeskanzler das Gespräch mit den Fernsehanstalten zur Eindämmung von Gewalt geführt. Dem gleichen Zweck dient ein Gespräch heute Abend mit Verantwortlichen und aus dem Internet sowie Video- und Computerspiel-Industrie. Es geht um die Frage, wie es uns gelingt, das Maß an Gewalt und Gewaltdarstellung in der Gesellschaft zurückzudrängen. Gewalt muss in unserer Gesellschaft in jeder Form geächtet werden. Es gehört zum Kernbestand unserer Demokratie, Konflikte gewaltfrei auszutragen. Diese Fähigkeit muss erlernt werden. In den Familien. In den Schulen. In der Gesellschaft insgesamt. Dies gelingt nur, wenn wir miteinander und nicht nebeneinander her leben.

Das beginnt in der Familie durch eine gewaltfreie Erziehung. Wir haben durch das Recht auf gewaltfreie Erziehung ein neues Leitbild in der Erziehung verankert. Wir haben einen Dialog über Erziehungsfragen initiiert und den Eltern praxisorientierte Angebote gemacht, um sie in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Das ist der richtige Weg, und den werden wir fortsetzen. Neben dem Medienschutz geht es uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch darum, Kinder und Jugendliche besser vor Suchtgefahren zu schützen. Es muss uns alarmieren, dass erstmals seit 20 Jahren der Raucheranteil bei Jugendlichen unter 16 Jahren wieder deutlich angestiegen ist.

Deshalb wird die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren verboten. Darüber hinaus wird mit dem Jugendschutzgesetz auch die Freigabe von Werbefilmen für alkoholische Getränke und Tabakwaren eingeschränkt. Der 11. Kinder- und Jugendbericht steht unter dem Motto "Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung". Dies meint, dass auf Grund der gesellschaftlichen Veränderungen nicht mehr nur allein die Eltern für ein gelingendes Aufwachsen ihrer Kinder verantwortlich sind, sondern auch die verschiedenen gesellschaftlichen Institutionen. Wir von Seiten der Bundesregierung nehmen unseren Teil dieser öffentlichen Verantwortung sehr ernst. Dies macht auch der vorliegende Entwurf für ein neues Jugendschutzgesetz deutlich.

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