ESRB weiter unter Druck
Nach "Hot Coffee" und weiteren Skandalen in der US-Videospielindustrie sind die Rufe nach einer Verschärfung des Jugendschutzes in den USA noch nicht verklungen. Nun legte das Repräsentantenhaus einen Gesetzentwurf vor, der die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen reformieren soll.
Geht es nach der Handelskommission des US-Repräsentantenhauses, muss sich das Entertainment Software Rating Board (ESRB) auf neue Arbeitsweisen bei der Bewertung von Computer- und Videospielen einstellen. Auch wenn es nach "Hot Coffee" wieder ruhiger geworden ist, sind die Rufe nach einem stärkeren Jugendschutz in den USA noch nicht verklungen. Nach mehrmonatiger Beratung hat der Ausschuss nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Alterskennzeichnung von Spielen reformieren soll.
Kernpunkt der "Truth in Video Game Rating Act" getauften Neuregelung: Die Prüfinstanzen - das ESRB wird ausdrücklich nicht genannt - müssen sämtliche Spielinhalte bewerten, die Spieler also zu Gänze in Augenschein nehmen. Bislang basiert das US-Ratingsystem auf Videosequenzen der zu bewertenden Spiele, die von den Publishern zusammengestellt werden. Künftig soll die Prüfarbeit eher einem kompletten Spieletest gleichkommen.
Hilfestellung könnten beim neuen Verfahren die deutsche Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geben. Gilt das deutsche System doch nicht nur als international eines der härtesten, sondern lebt darüber hinaus schon seit längerem das Prinzip der gründlichen und unabhängigen Prüfung in enger Kooperation mit staatlichen Stellen erfolgreich vor.
Aber nicht nur auf das ESRB, auch auf die Publisher könnten Änderungen zukommen. Wie bereits zuvor gefordert, will der Handelsausschuss Spielehersteller haftbar machen, sollten nicht sämtliche Inhalte zur Prüfung vorgelegt werden. Absichtliche oder fahrlässige Täuschung der Prüfinstanzen können so in spürbaren Sanktionen enden. Den obersten US-Wettbewerbshütern der Federal Trade Commission soll die Aufgabe zufallen, Strafen für ein Vergehen gegen die Neuregelung festzusetzen.
Bevor es soweit ist, wird aber noch einige Zeit ins Land gehen. Der Entwurf geht nun zunächst den Weg vom Repräsentantenhaus zur Beratung in einen weiteren Unterausschuss, bevor die endgültige Fassung dem Kongress zur Abstimmung vorgelegt wird. Wann es aber soweit ist, und ob die Abgeordneten den Vorschlag absegnen werden, ist derzeit noch völlig offen.