Schon ab nächster Woche können in Schleswig-Holstein Förderanträge für Games eingereicht werden. Die Landesförderung bringt jedoch einige Restriktionen mit sich und ist vor allem für kleine Unternehmen attraktiv.

Schon nächste Woche können die ersten Anträge eingereicht werden: Ab dem 9. Juni 2023 hat Schleswig-Holstein (SH) seine eigene Gamesförderung. Mit bis zu vier Millionen Euro Budget will das Land kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) über drei verschiedene Arten fördern - mit Konzeptentwicklungsförderung bis zu 20.000 Euro, Prototypenentwicklung bis zu 100.000 Euro und Produktionsförderung bis zu 200.000 Euro.   Abgedeckt werden bis zu 80 Prozent der förderungswürdigen Kosten eines Unternehmens. Was wird dabei gefördert? "Zuwendungsfähig sind Ausgaben, soweit sie ursächlich im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung unbedingt erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen", so die Förderwebsite. Konkret betrifft das vor allem Personalkosten, andere Kosten können über Pauschalen in Höhe von fünf Prozent der geförderten Personalkosten abgerechnet werden. Das heißt, beispielsweise Bürokosten sind aktuell quasi nicht abgedeckt. Auch technische Ausrüstung wird explizit nicht gefördert. Die Förderung erfolgt dabei als De-minimis-Beihilfe: Die Gesamtsumme der gewährten De-minimis-Beihilfen für das Unternehmen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen. Erhält ein Spiel nach der Produktionsförderung durch das Land SH keine Altersfreigabe im jeweiligen System beziehungsweise durch die USK, fordert das Land zudem die Fördersumme zurück.

Förderwürdige Spiele müssen zusätzlich vor Förderung einen Kulturtest bestehen. Alle weiteren Infos und die notwendigen Dokumente können über die Webseite der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein abgerufen werden.

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Written by

Pascal Wagner
Pascal Wagner is Chief of Relations of GamesMarket and Senior Editor specialised in indie studios, politics, funding and academic coverage.