Gesetzentwurf passiert Bundesrat
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In der 830. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Jugendschutzes an die Ausschüsse verwiesen.
Der bayerische Gesetzentwurf zur Verbesserung des Jugendschutzes hat die erste Hürde genommen. In der 830. Sitzung hat der Deutsche Bundesrat den Vorschlag erwartungsgemäß an die Ausschüsse verwiesen. Nun werden die Fachpolitiker in den Ausschüssen für Frauen und Jugend, Inneres und Kultur unter Federführung des Rechtsausschusses den Gesetzentwurf beraten und gegebenenfalls Änderungen vorschlagen, bevor das Papier zur weiteren Beratung an Bundesregierung und Bundestag geht.