Die zehn Leitlinien:

  1. Weniger Gewalt und mehr Toleranz in der Gesellschaft

Die am Runden Tisch beteiligten Medienanbieter setzen sich gegen Gewalt und für mehr Toleranz im gesellschaftlichen Zusammenleben ein.

  1. Grenzen von Gewaltdarstellung in den Medien

Gewalt - ob sie ertragen, akzeptiert oder geächtet wird ist ein Teil des menschlichen Zusammenlebens und deshalb auch Thema der Medien. Dies gilt sowohl für die Berichterstattung über reale Gewalt als auch für fiktionale Darstellungen von Gewalt. Medien sind jedoch nicht nur Spiegel der Gesellschaft, sondern beeinflussen diese auch. Gewalt soll deshalb nicht um ihrer selbst willen und ohne dramaturgischen Kontext dargestellt und darf weder verherrlicht noch als Mittel der Konfliktlösung propagiert werden. Gewaltdarstellungen, die den ethisch-moralischen Grundsätzen unserer Gesellschaft, insbesondere der Menschenwürde widersprechen, sind nicht zu tolerieren.

  1. Für eine effektive Selbstkontrolle der Unternehmen

Die Medienanbieter streben im Rahmen der auf Eigenverantwortlichkeit beruhenden Selbstkontrolle Maßnahmen zur Reduzierung von Gewaltdarstellungen in den einzelnen Angeboten an, wobei sie auch die Wirkung der Summe aller Angebote berücksichtigen.

  1. Berücksichtigung der Auswirkungen von Gewaltdarstellungen auf Kinder und Jugendliche

Die Medien sind ein wichtiger Sozialisationsfaktor und Wertevermittler - insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche. Das ist bei fiktionaler Darstellung von Gewalt, aber auch bei der Wiedergabe von Gewalt in Nachrichten, Magazinen und Dokumentationen zu beachten. Berichterstattung über gewalttätige Vorkommnisse hat die Konfliktpotentiale dimensionsgerecht und objektiv wiederzugeben; exzessive Gewaltdarstellungen sind zu vermeiden.

  1. Für eine Stärkung von Medienkompetenz

Medienkompetenz ist bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit allen verfügbaren Mitteln weiter zu fördern und zu stärken. Das betrifft staatliche Programme wie auch Maßnahmen der Medienanbieter selbst. Alle am Runden Tisch Beteiligten werden bei der Erarbeitung konkreter Konzepte zusammenwirken und deren Umsetzung unterstützen.

  1. Rundfunkveranstalter bekräftigen ihre Selbstbindungen gegen Gewalt und für Toleranz

Die am Runden Tisch teilnehmenden Vertreter des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks bekräftigen ihre Richtlinien und Selbstbindungen, in denen sie den Schutz der Menschenwürde, die Achtung vor dem menschlichen Leben, von Freiheit und körperlicher Unversehrtheit sowie die Förderung von Toleranz als einen Schwerpunkt aller programmlichen Tätigkeit ansehen.

  1. Für zielgruppengerechte Multimedia-Angebote

Die Anbieter von Internet-Inhalten, von Video- und DVD -Filmen sowie von Computer- und Videospielen sind sich einig, dass die Darstellung ungehemmter, exzessiver Gewalt als wesentliches Element des Angebots oder als dominierende Spielhandlung in Zusammenhang mit anderen sozialen Einflussfaktoren negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben kann. Sie befürworten daher entschieden die Verbreitung von Inhalten und Spielen, bei denen das Interesse des Nutzers mit anderen Mitteln als Gewalt, Aggressivität oder Tötungshandlungen erzeugt wird. Sie wollen ihre Verhaltensrichtlinien und -grundsätze in diesem Sinne weiter ausbauen.

  1. Für Hotlines zur Beratung, Beschwerde und offenen Kommunikation

Die Anbieter sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst, dass ihre Produkte die Altersgruppe erreichen, für die sie geeignet sind. Sie werden daher die Information und Beratung der Nutzer auf den verschiedensten Wegen, unter anderem durch leicht zugängliche Beratungs- und Beschwerdestellen ausbauen. Sie streben eine deutliche Erhöhung des Bekanntheitsgrades solcher Einrichtungen an und werden prüfen, ob einheitliche Anlaufstellen für die Nutzer eingerichtet werden können.

  1. Für Klassifizierungs- und Filtersysteme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Die Anbieter und Vermittler von Internet-Inhalten werden Klassifizierungssysteme und Filtersoftware fördern und bereitstellen, um es dem Nutzer zu erleichtern, unerwünschte oder für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte zu vermeiden. Sie werden für einen möglichst hohen Bekanntheitsgrad derartiger Programme bei den Nutzern eintreten, insbesondere auch bei den Erziehungsberechtigten.

  1. Für eine internationale Zusammenarbeit gegen Gewalt und für Toleranz in den Medien

Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters elektronischer Medien werden Rundfunkveranstalter, Medienanbieter und deren Selbstkontrolleinrichtungen sowie die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ihre internationalen Kontakte nutzen, um weltweite Standards für die Darstellung und Reduzierung von Gewalt in den Medien zu entwickeln. Insbesondere werden die Diskussion über die Revision der europäischen Fernsehrichtlinie, der Aktionsplan der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung des Internet und der im Dezember 2003 stattfindende UNO-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft von Bund und Ländern dazu genutzt werden, um auf internationaler Ebene für die Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in globalen Netzen einzutreten sowie den Schutz davor zu verbessern.

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