Ein bereits verurteilter Softwarepirat, der illegale Kopien professionell über das Internet vertrieben hatte, wurde nun ein weiteres Mal vom Landgericht Frankfurt verurteilt. Nun steht der Mann vor der Wahl: Schaden bezahlen oder nach absitzen der aktuellen Strafe erneut ins Gefängnis.

Knüppeldick kommt es derzeit für einen verurteilten Softwarepiraten, der aktuell eine dreijährige Haftstrafe absitzt. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den Mann wegen des professionellen Handels mit Raubkopien zu weiteren 21 Monaten Haft auf Bewährung. Nun steht der Wiederholungstäter vor der Wahl: Entweder er bringt binnen zwei Jahren nach Haftentlassung die Schadenersatzsumme von 30.000 Euro auf oder er geht erneut ins Gefängnis.

"Wir halten es für wichtig, diesen Fall bekannt zu machen", so Georg Herrnleben, Director Zentral- und Osteuropa der Business Software Alliance. "Illegale Anbieter schädigen das Internet als Handelsplatz. Aber geprellte Kunden können sich wehren, und sie finden bei der Polizei und vor Gericht Gehör. Wir erleben in unserer Arbeit immer wieder, dass es mittlerweile eine große Zahl kundiger, engagierter Beamte gibt, die das Problem der Urheberrechtsverletzung verstehen. Zusammen mit den zuständigen Behörden bekämpft die BSA deshalb jede Art von Softwarepiraterie, und das mit immer besseren Resultaten."

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