Bei Bestellungen über den Versandhandel haben Verbraucher künftig nur noch dann Anspruch auf eine portofreie Rücksendung, wenn sie die Ware vorher zumindest angezahlt haben, entschied der Bundesgerichtshof.

Bei Bestellungen über den Versandhandel haben Verbraucher künftig nur noch dann Anspruch auf eine portofreie Rücksendung, wenn sie die Ware vorher zumindest angezahlt haben, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Bundesrat hat am Freitag einer entsprechenden Änderung des Fernabsatzgesetzes zugestimmt. Bislang konnten Artikel bei Nichtgefallen binnen 14 Tagen generell auf Kosten des Händlers zurückgeschickt werden. Bei einem Warenwert von unter 40 Euro muss der Kunde außerdem künftig grundsätzlich selbst das Porto für eine Rücksendung übernehmen. Vorher galt die 40-Euro-Grenze für den Gesamtbestellwert. Nach Angaben des BVH - Bundesverband des Deutschen Versandhandels werden viele Versandhändler das Porto für die Rücksendung bei Nichtgefallen in den meisten Fällen weiterhin freiwillig übernehmen. Bei den großen Versandhäusern sei dies immer die Regel gewesen. Ein Missbrauch, der durch Kunden entsteht, die wahllos Artikel bestellen und fristgerecht zurückschicken werde jetzt aber verhindert.

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