Einige Beispiele für Fragen, die geklärt werden müssen.

· Wenn DRM-geschützte Inhalte über ein Portal (wie zum Beispiel T-Vision) vertrieben werden: Erhält das Portal eine exklusive oder nichtexklusive Lizenz? Drohen territoriale Begrenzungen der Lizenz unterlaufen zu werden? Gibt es Konflikte mit anderen Vertriebsverträgen?

· Werden die Inhalte an den Spieler verkauft oder vermietet? Kann er bestimmte Rechte auf technisch unbehinderte aktive und passive Nutzung (Fair Use) gegenüber dem Anbieter geltend machen? Darf der Spieler die Inhalte weiterverkaufen oder auf sonstige Art weitergeben?

Im Verhältnis zu den Entwicklern stellt sich für Publisher und Distributoren die Frage, ob die Rechte am Spiel für den DRM-Vertrieb überhaupt auf Grundlage der bestehenden Verträge erworben wurden oder ob DRM eine neue urheberrechtliche Nutzungsart darstellt, die von den bestehenden Verträgen nicht erfasst wird. Gerade bei Spielen, die auf einer wertvollen Lizenz basieren, kann es beim DRM-Vertrieb zudem leicht zu Verstößen gegen den Lizenzvertrag kommen.

Diese Liste ließe sich noch um einiges verlängern. Sicherlich ist es nicht richtig, sich von all diesen offenen Fragen und Probleme einschüchtern zu lassen und sich beim Thema DRM passiv abwartend zu verhalten. Ebenso wenig dürfte "Augen zu und durch" die richtige Herangehensweise sein. Mit ein wenig Augenmaß und Vorausplanung wird sich der Übergang vom verkörperten zum unverkörperten Produkt vielleicht ganz undramatisch vollziehen. Dabei kann man sich auch als Nichtjurist in das Thema einarbeiten und einen Großteil der vertraglichen Gestaltungsarbeit selbst übernehmen.

Bei vertieftem Interesse: Unsere Kanzlei veranstaltet gemeinsam mit Insidern der Praxis ein zweitägiges Seminar zum Thema "Rechtsfragen der Gamesbranche" am 31. 10. und 1. 11. in Köln und ein ebenfalls zweitägiges Seminar zum Thema "Digital Rights Management" am 17. und 18. 10. in Berlin. Nähere Informationen und ein Onlineanmeldeformular findet sich unter www.findout-seminare.de

Share this post

Written by

UK: Government Announces Social Media Ban For Under-16s; UKIE Responds With Relief
UKIE-CEO Nick Poole and Prime Minister Sir Keir Starmer | Pictures: UKIE; House of Commons

UK: Government Announces Social Media Ban For Under-16s; UKIE Responds With Relief

By Stephan Steininger 2 min read