GamesMarkt-Kolumnist und Medienanwalt Dr. Andreas Lober hat sich den bayerischen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Jugendschutzes einmal genau angesehen und kommentiert Inhalt, Auswirkungen und Umsetzbarkeit der Beckstein-Vorschläge.

Für GamesMarkt nahm Kolumnist und Medienanwalt Dr. Andreas Lober den bayerischen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes unter die Lupe. Wenig durchdacht, nicht plausibel und höchstwahrscheinlich verfassungswidrig ist demnach der Vorschlag, der am kommenden Freitag erstmals im Bundesrat diskutiert werden soll.

Kommentar zum Gesetzesantrag des Freistaats Bayern

Der Freistaat Bayern hat einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der "Gewaltspielen" das Leben schwer machen soll. Man braucht nicht lange zu lesen, um zu verstehen, dass es dabei nicht um eine sachliche Diskussion oder den Schutz vor Gewalttaten geht. Bereits in den ersten Zeilen der Begründung des Gesetzesentwurfs zeigt sich, wie einseitig dieser ist: "Nach dem heutigen Forschungsstand bestehen insbesondere keine begründeten Zweifel daran, dass der Kontakt mit derartigen Medien (gemeint sind 'Gewaltspiele') vor allem bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden, aber auch bei Erwachsenen, die Gefahr einer Nachahmung und einer Abstumpfung in sich birgt, die sich schädlich auf die Gemeinschaft auswirken kann". Wer sich mit der Materie befasst, weiß: In Wahrheit ist der Forschungsstand lange nicht so klar.

Ähnlich undifferenziert ist der Gesetzesentwurf auch in der Sache. Er soll einen neuen Paragrafen 131 a in das Strafgesetz einfügen. Dieser soll virtuelle Killerspiele verbieten. Danach sollen solche Spielprogramme verboten sein, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargstellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen". Bisher waren Darstellungen dieser Art nur dann verboten, wenn sie eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückten oder das grausame oder unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellten. Dies ist den bayerischen Moralwächtern nicht genug. Sie wollen künftig mehr Strafen. Das Schlimme daran ist, dass - würde der Entwurf tatsächlich Gesetz werden - eine fast vollständige Rechtsunsicherheit eintreten würde, die einen Großteil der derzeit erhältlichen Computer- und Videospiele betreffen würde: Nach dem weiß-blauen Killerspielegesetz würde man sich sogar darüber unterhalten müssen, ob nicht die Möglichkeit, in einem Autorennen spektakuläre Crashs herbeizuführen, dem Spieler eine Beteiligung an Gewalttätigkeiten ermöglicht. Oder ob die Blutgrätsche in einem Fußballspiel als grausame Gewalttätigkeit anzusehen ist. Oder ob es sich bei Cartoon-Gewalt im Stile von Tom & Jerry um grausame Taten gegen menschenähnliche Wesen handelt (wenn das Opfer nicht eindeutig Katze oder Maus ist).

Sicher aus politischen Gründen nicht als grausam wird die bayerische Landesregierung realistische Flugsimulationen ansehen. Eher linksgerichtete Staatsanwälte könnten aber auch hier anderer Meinung sein. Diese Beispiele zeigen: Der neue Tatbestand, den Bayern vorschlägt, ist völlig unbestimmt. Würde er Gesetz, wären beispielsweise Händler oder Publisher von Computerspielen sehr schnell mit einem Bein im Gefängnis. Wo die Strafbarkeit anfängt oder endet, ist kaum abzusehen. Dies verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot im Strafrecht, ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren und damit verfassungswidrig.

Viel spricht auch dafür, dass der Gesetzesentwurf gegen Europarecht und gegen das Übermaßverbot verstößt (wenngleich das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber generell einen sehr weiten Beurteilungsspielraum zugesteht). Dass hier eher Zeichen gesetzt als Lösungen gefunden werden sollen, zeigt sich auch daran, dass ausweislich der Gesetzesbegründung zu diesem keine "Alternativen" bestehen sollen. Tatsächlich wird momentan über eine europaweit einheitliche Regelung zum Jugendschutz diskutiert. Diese wäre um ein Vielfaches effektiver als nationale Alleingänge. Sie würde nicht dazu führen, dass deutsche Entwickler, deutsche Publisher oder Niederlassungen internationaler Publisher in Deutschland gegenüber ihren Kollegen im Ausland benachteiligt würden. Vielmehr wäre eine europaweit einheitliche Regelung gegen exzessive Gewaltdarstellungen die einzige Chance, die Entwicklung von Gewaltspielen effektiv zu steuern. Würde der Entwurf aus Bayern Gesetz, wäre dieser nationale Alleingang ein Schaden für den Gamesstandort Deutschland, ohne dass dem ein Nutzen im Bereich des Jugendschutzes gegenüberstehen würde. Er hätte voraussichtlich kaum Einfluss darauf, was international entwickelt wird. Damit bliebe er auch weitgehend wirkungslos. Oder glaubt irgendjemand in der bayerischen Landesregierung ernsthaft, dass sich jemand, der illegal Waffen kauft und seine Mitschüler erschießt, von dem geplanten Verbot zu beeindrucken ist und statt "Killerspiele" downzuloaden dann Lernsoftware kauft?

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