Das 8. Berufungsgericht der USA hat den Entscheid der Stadt St. Louis als verfassungswidrig bezeichnet, gewalthaltige Computer- und Videospiele mit Vertriebsbeschränkungen zu belegen.

Die Interactive Digital Software Association hat zusammen mit ihren Nebenklägern einen Sieg vor dem 8th U.S. Circuit Court of Appeals errungen. Das Berufungsgericht bezeichnete den vor mittlerweile zwei Jahren getroffenen Entscheid der Stadt St. Louis, Vertriebsbeschränkungen für Gewalt darstellende Computer- und Videospiele einführen zu wollen, als verfassungswidrig. In erster Instanz wurde der Entscheid im vergangenen Jahr vom Federal Court of Missouri noch bestätigt. Die Berufungsrichter folgten nunmehr der Ansicht, dass Computer- und Videospiele dem "First Amendment" zuzurechnen seien, also dem Artikel über freie Meinungsäußerung sowie der Religions- und Pressefreiheit. Die Stadt St. Louis verneinte seinerzeit diese Frage mit der Begründung, Spiele würden keine Ideen vermitteln. Auch der Feststellung, dass Kinder und Jugendliche vor der Obszönität Gewalt darstellender Spiele geschützt werden müssten, folgte das Gericht nicht.

Mehr zum Thema

Share this post

Written by