Verbände und Bundesrat debattieren über UrhG-Novelle
Der federführende Rechtsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfehlen dem Rat, in seiner Sitzung am 23. Mai die Urheberrechts-Novelle dem Vermittlungsausschuss vorzulegen. Die beiden Ausschüsse streben dabei u. a. diverse Ausbesserungen in Paragraf 53 an, um klar herauszustellen, dass die durch diesen Passus "privilegierten Privatkopien nur zulässig sind, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen werden".
Damit würden die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch sowie die Herstellung digitaler Privatkopien durch Dritte ausgeschlossen. Falls der Bundesrat dieser Empfehlung zustimmt, landet die vom Bundestag bereits im April verabschiedete Novelle beim Vermittlungsausschuss, der als "Brücke zwischen Bundestag und Bundesrat" einen Einigungsvorschlag erarbeiten kann. In diesem Fall muss das novellierte UrhG, das die EU-Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" umsetzen soll, erneut Bundestag und Bundesrat passieren. Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) bekräftigte in einem Schreiben an die Bundesratsmitglieder, die Überzeugung des Rechtsausschusses "vollständig" zu teilen. Einer "gravierend und bedrohlich zunehmenden Filmpiraterie" müsse ein Riegel vorgeschoben werden. Demgegenüber wünscht die Gewerkschaft ver.di eine rasche Verabschiedung der Reform: "Urheber und ausübende Künstler warten auf klare Regeln bei der Umsetzung der so genannten EU-Inforichtlinie." Ähnlich argumentiert auch der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft, der auf eine zügige Verabschiedung drängt. Deshalb forderte der Verband die Landesregierungen schriftlich auf, dem Gesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Version zuzustimmen. Bereits im Herbst sollen dann Nachbesserungen an der Novelle in Angriff genommen werden. Das habe zumindest das Bundesjustizministerium signalisiert.