Ob auf dem PC oder der Konsole - Onlinespiele gewinnen eine immer stärkere Bedeutung. Und am inzwischen nicht mehr allzu fernen Horizont zeichnet sich ein völlig neues Marktsegment ab - Onlinespiele für mobile Endgeräte.

UMTS, aber auch schon GPRS ermöglichen insbesondere durch das zeitunabhängige Abrechnungsmodell eine völlig neue Art von Spielen, bei denen es weniger auf die optische und akustische Präsentation ankommen dürfte als auf die richtige Vernetzung der Mitspieler untereinander und auf eine geschickte Dramaturgie. Wie auch immer kreative Spieleentwickler diese neuen Möglichkeiten nutzen werden, um ihre Visionen zu verwirklichen - ein besonderer Reiz liegt hierbei in der Personalisierung.

Neue Möglichkeiten durch Mobile Games

Die Inhalte werden allein schon wegen der beschränkten Speicherkapazitäten der Endgeräte stärker auf den einzelnen Spieler und seine spezielle Spielsituation zugeschnitten werden. Eine besonders faszinierende Möglichkeit ist dabei die Übertragung von Standortinformationen. Hierdurch kann die Spielhandlung dem Ort angepasst werden, an dem der Spieler sich gerade aufhält. Das ermöglicht fließende Übergänge zwischen Realität und Spielwelt; beispielsweise können Treffen zwischen Spielern an einem bestimmten Ort arrangiert werden. "Majestic" von Electronic Arts dürfte ein erster Schritt in diese Richtung sein.

Zwar sind derzeit noch keine solchen Spiele auf dem Markt (und erst recht noch nicht in den Charts) zu finden, aber die Entwicklung geht rasend schnell. Die Erfahrungen insbesondere mit der hohen Rechtsunsicherheit beim E-Commerce und auch sonst zeigen, wie hinderlich es sein kann, wenn plötzlich völlig neuartige gesellschaftliche Konflikte auftreten, für die Lösungen fehlen. Damit die Unterhaltungssoftwarebranche von diesen Problemen verschont bleibt, ist es vielleicht nicht zu früh, sich bereits jetzt in der Planungs- und Entwicklungsphase Gedanken darüber zu machen, welche Probleme auftreten könnten, und sie rechtzeitig auszuräumen. Die Übertragung von Standortinformationen bietet allerdings nicht nur neue kreative Möglichkeiten, sondern wirft auch Datenschutzfragen auf.

Die derzeit gängigen Mobiltelefone in terrestrischen Diensten nach dem GSM-Standard wie den D- oder E-Netzen übermitteln bei einem Telefonat stets die Kennung des Zellbereichs (MSC), in dem sich der Telefonierende gerade befindet. Diese relativ unscharfen Standortdaten werden im Zuge der technischen Entwicklung immer exakter; spätestens bei der Satellitendirektkommunikation gibt es die Möglichkeit der metergenauen Ortsbestimmung, ähnlich wie beim GPS-System. Hierbei kann die technische Infrastruktur so gestaltet werden, dass die Standortdaten stets bei der Anmeldung des mobilen Geräts am Funknetz generiert werden.

Standortbestimmung:Chance und Risiko

Dann wäre jeder Nutzer praktisch jederzeit anpeilbar. Eine andere Möglichkeit bestünde darin, die Standortbestimmung nur über den passiven GPS-Empfänger im mobilen Gerät vorzunehmen und es dem Nutzer zu überlassen, ob er die Daten weiterleiten will - was man ja dann gegebenenfalls auch automatisieren könnte. Das Beispiel Spam im Internet zeigt, dass es für "schwarze Schafe" nicht risikolos und finanziell lohnend sein darf, die hohen Verbraucherschutzstandards der überwiegend seriösen Mehrzahl der Anbieter immer wieder zu unterlaufen. Die Versuchung, Standortinformationen zu missbrauchen, ist nun relativ hoch, weil man den Nutzer gezielt physisch erreichen kann und an seinem Aufenthaltsort auch seine momentanen Bedürfnisse und Interessen zu erkennen vermag. Aber auch der drohende Schaden ist größer als beim Spam, da man den Nutzer wortwörtlich verfolgen und belästigen kann. Durch einen derartigen Missbrauch kann man das große positive Potenzial, das in der Nutzung standortbezogener Informationen steckt, natürlich zunichte machen: Die Geister, die der Nutzer mit seinem Handy ruft, muss er jederzeit wieder loswerden können, und er muss auch bestimmen können, welche Geister er ruft.

Datenschutz auch für Avatare

Der diesbezügliche Rechtsrahmen ist derzeit erst in der Entstehung. Mehrwertdienste wie Onlinespiele werden in der Regel nicht von den Netzbetreibern selbst veranstaltet werden, so dass das Fernmeldegeheimnis nicht gilt. Das Datenschutzgesetz hingegen gilt auch dann, wenn die Daten nicht unter dem realen Namen der Person, sondern unter dem Namen ihrer Spielfigur bzw. ihres Avatars gespeichert werden. Die Internationale Arbeitsgruppe für Datenschutz in der Telekommunikation hat bei ihrem 29. Treffen in Bangalore ein gemeinsames Positionspapier verabschiedet, wonach es der Entscheidung des Nutzers überlassen werden soll, ob Standortinformationen übermittelt werden. Dazu gehört natürlich auch, dass für den User transparent ist, welche Informationen übermittelt werden. Auch der Jahresbericht 2000 des Berliner Datenschutzbeauftragten fordert die Transparenz der Datenverarbeitung und die Selbstbestimmung der Nutzer. Zur Selbstbestimmung der Nutzer gehört natürlich, dass es eine Alternative zur Preisgabe der Daten gibt. Das heißt bei Spielen, dass die Preisgabe von Standortinformationen nie ein unverzichtbares Feature eines Spiels sein darf, sondern nur ein jederzeit abschaltbares Extra, das der Spieler nutzen kann oder auch nicht. Dies dürfte in der Praxis weniger hinderlich sein, als es zunächst scheinen mag: Schließlich kann jeder Nutzer in die Situation kommen, dass er spielen möchte, ohne seinen Standort preiszugeben, um seine Ruhe zu haben.

Auf europäischer Ebene existiert ein Richtlinienvorschlag der Kommission vom Juli 2000. Auch hier wird gefordert, dass der Nutzer jederzeit in der Lage sein muss, seine Standortinformationen zurückzuhalten.

Autor: Johannes Ulbricht

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