Kabinett beschließt Reform des Geschmacksmustergesetzes
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts beschlossen. Das neue Gesetz soll die 125 Jahre alten Regelungen ablösen und den Designschutz in Deutschland stärken.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Geschmacksmusterrechts beschlossen. Das neue Gesetz soll das 125 Jahre alte Geschmacksmustergesetz ablösen, den Designschutz in Deutschland verbessern und die Schutzrechtsinhaber stärken. Der Gesetzentwurf setze die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen um. Geschmacksmuster schützen äußere Erscheinungsbilder, wie etwa das Industriedesign für Computer. Das neue Geschmacksmusterrecht schütze in vermehrtem Umfang äußere Gestaltungsformen, was nach Ansicht des Kabinetts Kreativität und Innovationen der Designer fördere. Zudem verlängere sich die Höchstschutzdauer eingetragener Geschmacksmuster von bislang 20 auf 25 Jahre. Der Inhaber des Geschmacksmusters kann künftig Dritten verbieten, das Design ohne seine Zustimmung zu nutzen. Dies stärke die Rechtsposition gegenüber dem bisherigen Recht.