Neues Jugendschutzgesetz in Kraft
Seit dem 1. April 2003 ist das novellierte Jugendschutzgesetz in Kraft. Es sieht u. a. einige Neuerungen im Bereich der Kennzeichnungspraxis vor.
Mit dem heutigen Tag ist das novellierte Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft getreten, das die seit 1985 gültigen Bestimmungen des JÖSchG (Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit) und des GjSM (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften) ablöst. Zu den Neuerungen gehört u. a., dass von der FSK mit dem Siegel "Keine Jugendfreigabe" (ersetzt FSK 18) gekennzeichnete Filme und Spiele nicht mehr indiziert werden können. Altersfreigaben für Computerspiele sind ab jetzt rechtlich bindend. Automatenvideotheken sind prinzipiell erlaubt. Das JuSchG tritt gleichzeitig mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft. Dieser verpflichtet u. a. Anbieter von Telemedien, Jugendschutzbeauftragte zu bestellen oder sich einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle anzuschließen. Am kommenden Freitag (4. April) berät der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung noch das Änderungsgesetz des Bundesrats. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Regierungsmehrheit den Gesetzentwurf, der u. a. ein Vermietverbot vorsieht, ablehnen.
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