Neues Urheberrecht verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung das neue Urheberrecht verabschiedet. Einzelne neue Regelungen werden von der Medienwirtschaft als Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Der Deutsche Bundestag hat heute den "Gesetzentwurf zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz ist das Umgehen von Kopierschutzmechanismen zwar grundsätzlich verboten, Ausnahmeregelungen lassen aber weiterhin Privatkopien zu. Außer den Abgeordneten der Regierungskoalition stimmte auch die CDU/CSU-Fraktion für die Reform. Die FDP stimmte mit "Nein". Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion sagte, man habe der Urheberrechtsreform nur zugestimmt, weil sofort Änderungsvorschläge eingebracht würden. Kenner halten insbesondere die Regelung für Privatkopien für unsauber und fordern hier klare Vorgaben, etwa das Verbot von Kopien aus illegalen Quellen. Die jetzt verabschiedete Novelle muss noch in den Bundesrat, der sich mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz voraussichtlich am 23. Mai beschäftigen wird.